Formblatt - Unterstützungsunterschriften
Letzte Woche habe ich im Rathaus die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften abgeholt.
Die ersten Unterschriften sind schon erfolgt!
Wer mich ebenfalls mit einer Unterschrift unterstützen möchte, kann das Formblatt Unterschrift - Martina Schümers herunterladen, drucken und ausfüllen.
Ausgefüllte Formulare hole ich gerne bei Ihnen an der Haustür ab. So können Sie mich persönlich kennenlernen und ich stehe für Fragen und Ihre Anliegen zur Verfügung. Ein persönlicher Austausch kann auch als "Terrassengespräch" oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn sich die Corona-Lage entspannt, in jedem Fall natürlich unter Einhaltung der Corona-Vorgaben (Abstand/Maske). Ganz wie es gewünscht wird. Auf geht's!
Ausgefüllte Formulare können an mich oder das Rathaus geschickt bzw. dort im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten eingeworfen werden.
Rathaus Samtgemeinde Herzlake, z. Hd. Brigitte Schröder, Neuer Markt 4 (Postfach 1154), 49770 Herzlake
oder Martina Schümers, Lager Wiesen 3, 49838 Gersten
Benötigt werden 130 Unterschriften. Diese muss ich mit meinem Wahlvorschlag bis zum 26.07.2021 bei der Wahlleitung einreichen.
Wichtig ist, dass Unterschriften persönlich und handschriftlich erfolgen und die Formulare im Original vorliegen. Unterschreiben können nur Wahlberechtigte, d.h. sie müssen zum Zeitpunkt der Unterschrift mindestens 16 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Herzlake haben. Die Samtgemeinde bescheinigt die Wahlberechtigung auf dem Formblatt. Das muss ebenfalls vor dem 26.07.2021 erfolgt sein. Darum braucht sich aber niemand selber kümmern.
Also unterstützen Sie bitte meine Kandidatur mit Ihrer Unterschrift, damit es am 12. September eine tatsächliche Wahl geben kann!
Herzlichen Dank!
Ihre Martina Schümers
Zu den formellen Hintergründen:
Unterstützungsunterschriften sind für parteiunabhängige Einzelkandidaten erforderlich, damit nur ernsthafte Wahlvorschläge zur Wahl gestellt werden. Kandidaten, die für eine Partei antreten (welche im SG-Rat mit mindestens einer Person vertreten ist), brauchen demgegenüber keine Unterschriften einholen, da sie von der Partei aufgestellt werden (§ 21 Abs. 10 Ziff. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)). Die Anzahl richtet sich in meinem Fall nach der Anzahl der Abgeordneten der Vertretung eines Wahlkreises und muss ab einer Einwohnerzahl von über 9000 fünfmal so hoch sein (§ 45 d Abs. 3 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)).